Die neue Röntgen-Verordnung vom 1. 7. 2002 schreibt eine Konstanzprüfung der Computerbildschirme, mit denen Röntgenaufnahmen ausgewertet werden vor.
Wir bieten die Möglichkeit Ihre Bildschirme zu testen:
* in der Computertomographie
* in der digitalen Radiographie
* in der Durchleuchtung
* bei der Digitalen Subtraktions Angiographie
* bei nuklearmedizinschen Untersuchungsverfahren
* bei PACS Anwendungen
Nach einem solchen Test erhalten Sie ein Testprotokoll in welchem die Tauglichkeit Ihrer Bildschirme bestätigt wird. Unsere Kunden mit Service-Vertrag erhalten , um arbeitsfähig zu bleiben, im Reparaturfall oder bis Ersatz beschafft wurde, Austauschgeräte.